Bei den immer häufiger auftretenden Starkregenfällen, die zu Überlastungen des öffentlichen Kanalsystems ebenso führen können wie Verstopfungen, besteht oftmals die Gefahr, dass Abwasser in die Grundstücksentwässerung zurückgedrückt. Durch Bodenläufe sowie Sanitäranlagen in Kellern und Wohnbereiche (Souterrain) kann Abwasser in das Gebäude eindringen. In solchen dramatischen Fällen sind davon in der Regel alle Bereiche eines Gebäudes in Mitleidenschaft gezogen, die sich unter der so genannten „Rückstauebene“ befinden. Ungesicherte Räumlichkeiten werden so zu einem „Auffangbecken“ und darunter gewiss auch für Vieles, was Sie wahrscheinlich lieber nicht im Hause hätten. Massive Schäden an Einrichtung und Bausubstanz könnten sich vermeiden lassen.
Mit einer funktionierenden Rückstausicherung sind Sie hier auf der sicheren Seite. Immerhin gehört diese technische Einrichtung zu den zwingend vorgeschriebenen Maßnahmen beim Bau und Betrieb von Abwasser-Anlagen. Fehlt ein solcher Schutz, hat man auch keine Möglichkeit, entstandene Schäden versicherungsrechtlich geltend zu machen. Verzichtet der Grundstückseigentümer auf eine Rückstausicherung, setzt er seinen Versicherungsschutz gegen Schäden durch Abwasser aufs Spiel. Das Gleiche passiert, wenn Rückstausicherungen nicht fachgerecht eingebaut werden und durch Nachlässigkeit und fehlende Wartung deren Funktionstüchtigkeit nicht garantiert werden können. Wenn es um das Thema Rückstau geht, sind schließlich auch einige Normen zu beachten. Auch gegenüber den Kommunen gibt es bei Schäden durch mangelhaften Rückstauschutz keinerlei Ansprüche auf Regress, was vielen Eigentümern gar nicht bewusst ist. Die kommunalen Entwässerungssatzungen schreiben hingegen in der Regel für jedes Gebäude entsprechende Sicherungen vor, die Folgeschäden vermeiden lassen und auch einer regelmäßigen Kontrolle unterzogen werden müssen.